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Rechtliches

Reseller-Bedingungen

Stand: 22. September 2026

1. Geltungsbereich

(1) Diese Reseller-Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SALEPIX GmbH (nachfolgend „Anbieter“) für Kunden, die der Anbieter als Reseller freigeschaltet hat (nachfolgend „Reseller“). Reseller betreuen Online-Shops Dritter (nachfolgend „Endkunden“) und verwalten deren Zugänge zu OnFinds.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesen Reseller-Bedingungen und den AGB gehen die Reseller-Bedingungen vor. Im Übrigen gelten die AGB.

(3) Die Freischaltung als Reseller erfolgt durch den Anbieter. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Das Anlegen von Konten, Tarifwechsel und die Rücknahme von Kündigungen setzen voraus, dass der Reseller diesen Reseller-Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung im Kundenportal zugestimmt hat.

2. Vertragsverhältnis

(1) Für alle Kundenkonten, die der Reseller anlegt oder die ihm mit Zustimmung des Endkunden zugeordnet werden (nachfolgend „betreute Konten“), ist ausschließlich der Reseller Vertragspartner des Anbieters. Zwischen dem Anbieter und den Endkunden entsteht kein Vertrag über die Nutzung von OnFinds.

(2) Der Reseller schließt mit seinen Endkunden eigene Verträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Preise und Bedingungen gegenüber seinen Endkunden legt der Reseller selbst fest.

(3) Jedes betreute Konto erhält einen eigenen Zugang für den Endkunden. Darüber kann der Endkunde OnFinds nutzen, Support-Anfragen stellen und Zugänge für seine Mitarbeiter verwalten. Rechnungen, Preise und Zahlungsdaten sowie Kündigung, Tarifwechsel und Pausierung sind dem Endkunden nicht zugänglich. Der Reseller kann über das Kundenportal auf die betreuten Konten zugreifen, einschließlich der Support-Anfragen und der Zugänge der Endkunden.

(4) Abweichend von Ziffer 7 der AGB darf der Reseller seinen Endkunden die Nutzung von OnFinds über die betreuten Konten ermöglichen. Eine weitere Unterlizenzierung ist ausgeschlossen.

3. Anlage und Zuordnung von Endkunden

(1) Der Reseller legt Konten nur für Endkunden an, die er tatsächlich betreut und die der Nutzung von OnFinds zugestimmt haben.

(2) Für jeden Online-Shop ist ein eigenes Konto mit einer eigenen, gültigen E-Mail-Adresse des Endkunden anzulegen. Die Verwendung von E-Mail-Adressen ohne Berechtigung des Inhabers ist untersagt.

(3) Bestehende Direktkunden des Anbieters werden einem Reseller nur mit Zustimmung des Endkunden zugeordnet. Die Zuordnung nimmt der Anbieter vor.

4. Preise und Reseller-Rabatt

(1) Für betreute Konten gilt der bei Anlage des Kontos bzw. beim Tarifwechsel gültige Listenpreis des gewählten Tarifs, abzüglich des mit dem Reseller vereinbarten Reseller-Rabatts. Für zugeordnete Bestandskunden gilt der bisher vereinbarte Preis einschließlich bestehender Rabatte; der Reseller-Rabatt wird zusätzlich gewährt. Der Reseller-Rabatt gilt nur für betreute Konten, nicht für eigene Verträge des Resellers.

(2) Für betreute Konten und für eigene Verträge des Resellers fallen weder Provisionen aus dem Partnerprogramm noch Empfehlungsprämien an. Der Reseller erhält auch keine Empfehlungsprämien für geworbene Kunden.

(3) Änderungen des Reseller-Rabatts teilt der Anbieter dem Reseller mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Sie gelten für Abrechnungszeiträume, die nach dem Wirksamwerden beginnen.

5. Abrechnung

(1) Der Anbieter rechnet sämtliche betreuten Konten ausschließlich mit dem Reseller ab. Maßgeblich für Rechnungsanschrift, Umsatzsteuer und Zahlungsweg sind die Angaben des Resellers.

(2) Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung mit dem Reseller entweder

  • als Einzelrechnung: je betreutem Konto eine Rechnung im Voraus zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums, je nach Tarif monatlich oder jährlich; oder
  • als Sammelrechnung: eine gemeinsame Rechnung für alle betreuten Konten im Voraus zu einem festen monatlichen Abrechnungstag. In der Sammelabrechnung sind nur Tarife mit monatlicher Abrechnung möglich. Zeiträume, die nicht am Abrechnungstag beginnen oder enden – insbesondere nach der Anlage eines Kontos, nach Aufhebung einer Sperre oder beim Wechsel in die Sammelabrechnung –, werden tagesgenau anteilig berechnet und mit der nächsten Sammelrechnung abgerechnet. Eigene Verträge des Resellers mit Zahlung per Rechnung werden in die Sammelrechnung einbezogen; Ziffer 6 gilt für sie entsprechend.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung oder über den angebotenen Zahlungslink zu bezahlen.

(4) Ein Wechsel der Abrechnungsart ist nur möglich, wenn keine Rechnung des Resellers mehr offen ist.

6. Zahlungsverzug und Sperre

(1) Wird eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, mahnt der Anbieter den Reseller. Bleibt die Rechnung auch danach unbezahlt, ist der Anbieter frühestens 30 Tage nach Rechnungsdatum berechtigt, alle auf dieser Rechnung aufgeführten betreuten Konten zu sperren. Bei einer Sammelrechnung kann dies sämtliche betreuten Konten betreffen.

(2) Nach vollständigem Zahlungseingang hebt der Anbieter die Sperre der betroffenen Konten auf. Für Abrechnungszeiträume nach dem von der unbezahlten Rechnung abgedeckten Zeitraum wird für die Dauer der Sperre kein Entgelt berechnet. Die unbezahlte Rechnung bleibt in voller Höhe geschuldet; der von ihr abgedeckte Zeitraum verlängert sich nicht um die Sperrzeit.

(3) Solange eine Rechnung angemahnt oder ein betreutes Konto wegen Zahlungsverzugs gesperrt ist, kann der Reseller keine weiteren Konten anlegen und keine Kündigungen zurücknehmen.

(4) Die Nichtzahlung einer Rechnung gilt nicht als Kündigung. Zahlungsansprüche aus bereits gestellten Rechnungen bleiben von einer Sperre unberührt.

(5) Der Reseller informiert seine Endkunden selbst über eine Sperre. Der Anbieter weist gesperrte Endkunden lediglich darauf hin, sich an ihren Reseller zu wenden.

7. Tarifwechsel und Kündigung betreuter Konten

(1) Tarifwechsel für betreute Konten erklärt der Reseller im Kundenportal. Der neue Tarif gilt ab dem nächsten Abrechnungszeitraum.

(2) Abweichend von Ziffer 9 Absatz 2 der AGB kann der Reseller betreute Konten im Kundenportal ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Die Kündigung ist erst möglich, wenn für das betreffende Konto keine Rechnung mehr offen ist. Bis zum Ende des Abrechnungszeitraums kann der Reseller die Kündigung zurücknehmen; Ziffer 6 Absatz 3 bleibt unberührt.

(3) Endkunden können betreute Konten nicht selbst gegenüber dem Anbieter kündigen. Kündigungen richten sie an den Reseller.

(4) Eine Pausierung nach Ziffer 9a der AGB ist für betreute Konten nicht möglich.

8. Ende der Reseller-Beziehung

(1) Der Anbieter kann die Freischaltung als Reseller mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende widerrufen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Endet die Reseller-Vereinbarung, kündigt der Anbieter die Verträge über die betreuten Konten zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern der Endkunde nicht zuvor einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter abschließt. In diesem Fall wird das Konto mit seinen Einstellungen und Daten in eine direkte Vertragsbeziehung überführt. Die Überführung setzt die Zustimmung des Endkunden zu den AGB voraus.

(3) Bis zur Beendigung oder Überführung entstandene Zahlungsansprüche gegen den Reseller bleiben bestehen.

9. Pflichten und Haftung des Resellers

(1) Der Reseller stellt sicher, dass seine Endkunden die in den AGB geregelten Pflichten des Kunden einhalten, insbesondere zur zulässigen Nutzung von OnFinds.

(2) Der Reseller stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter, insbesondere seiner Endkunden, frei, die auf dem Vertragsverhältnis zwischen Reseller und Endkunde oder auf einer Pflichtverletzung des Resellers beruhen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Die Haftung des Anbieters gegenüber dem Reseller richtet sich nach Ziffer 10 der AGB. Gegenüber Endkunden haftet der Anbieter nicht aus Vertrag.

10. Datenschutz

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der betreuten Konten personenbezogene Daten verarbeitet, handelt der Reseller gegenüber dem Anbieter als Verantwortlicher oder, wenn er seinerseits im Auftrag des Endkunden tätig ist, als Auftragsverarbeiter. Der Anbieter ist im letzteren Fall weiterer Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter).

(2) Die Parteien schließen hierzu eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Reseller sorgt dafür, dass mit seinen Endkunden die erforderlichen Vereinbarungen bestehen, und informiert sie über den Einsatz des Anbieters als Unterauftragsverarbeiter.

(3) Die Kontaktdaten der Endkunden (Firma, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse) verwendet der Anbieter zur Bereitstellung des Zugangs, für den Support und für servicebezogene Mitteilungen.

11. Änderungen dieser Reseller-Bedingungen

Änderungen dieser Reseller-Bedingungen teilt der Anbieter dem Reseller mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Das Anlegen von Konten, Tarifwechsel und die Rücknahme von Kündigungen setzen die Zustimmung zur jeweils aktuellen Fassung im Kundenportal voraus. Stimmt der Reseller einer geänderten Fassung nicht zu, laufen die bestehenden betreuten Konten zu den bisherigen Bedingungen weiter; beide Parteien können die Reseller-Vereinbarung dann nach Ziffer 8 beenden.